Neuerungen Notbetreuung ab Montag, 27.04.2020

Liebe Eltern,

in der vergangenen Nacht schickte das Ministerium für Schule und Bildung eine erneute Schulmail an alle Grundschulen in NRW mit einigen Neuerungen, über die ich Sie mit diesem Elternbrief informieren möchte.

  • Für den Anspruch auf Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung in Schulen gelten ab dem 27.04.2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche, die Sie unter folgendem Link einsehen können:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs finden Sie unter diesem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

  • Ab dem 27.04.2020 haben alle alleinerziehenden Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, einen Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, soweit eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.
  • Die Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen findet ab sofort nicht mehr statt.
  • Für die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr bzw. der Schülerbeförderung finden Sie die notwendigen Hygienemaßnahmen unter dem folgenden Link:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin verantwortungsvoll mit der Erweiterung des Betreuungsangebotes um und bedenken Sie immer, dass es sich weiterhin um eine NOT-Betreuung handelt. Nehmen Sie diese Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Vorgehensweise

Falls Sie für Ihr Kind von dieser erweiterten Notbetreuung Gebrauch machen möchten, bitte ich Sie, Ihren genauen Bedarf an Betreuungszeiten inklusive der Bescheinigung in einem Anhang zeitnah an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Kontakt@Janosch-Grundschule.de oder Sie schicken es per Post an unsere Schule.

Alle bisherigen Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung können Sie weiter unter folgendem Link einsehen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihr Verständnis – bleiben Sie gesund

Jessica Giebel

Schulleiterin