Die Eltern

 

Unsere Eltern sind sowohl in Form von Klassenvertretern/innen als auch im Förderverein der Janosch-Grundschule vertreten.

Die Klassenvertreter/innen, auch Klassenpflegschaftsvorsitzende/r und Vertreter/in genannt, werden jährlich auf dem ersten Elternabend (Klassenpflegschaftssitzung) gewählt und nehmen an den Schulpflegschaftssitzungen teil. Dort können diese für die Schulkonferenz gewählt werden. So nehmen einige Eltern regelmäßig an Entscheidungsprozessen der Schule teil.

Schulpflegschaftsvorsitzende: Stefanie Wagner  (wagner.troisdorf@web.de)

Stellvertreterin: Martina Widemann

Eltern Engagiert
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.
Schulgesetz § 62 Absatz 1

Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der Erziehung ihres Kindes beteiligen.
Schulgesetz § 42 Absatz 4

Gremien, in denen Eltern mitwirken können:

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Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen, diese begleiten oder sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.
Schulgesetz § 73

Klassenpflegschaft

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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Je nach Aufgabe der Schulkonferenz wird zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen unterschieden. Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Schulgesetz § 65 & 66

Schulkonferenz

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Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogischen Personal. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und über Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens.
Schulgesetz § 71

Klassenkonferenz

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Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Schulgesetz § 72

Schulpflegschaft

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Fachkonferenzen

Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. An den Sitzungen der Fachkonferenzen können als Mitglieder mit beratender Stimme je zwei Vertretungen der Eltern teilnehmen. Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, Grundsätze zur Leistungsbewertung und Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln. In Grundschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenz.
Schulgesetz § 70

Fachkonferenzen

Weitere Engagements für Eltern:

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Förderverein

Ein weiteres Gremium, das die Janoschgrundschule unterstützt, ist unser Förderverein. Sowohl mit Rat und Tat, aber auch mit finanzieller Hilfe ist der Förderverein regelmäßig bei Schulveranstaltungen, Klassenfahrten und Aktionen aktiv. Dabei ist auch immer das besondere Engagement vieler Eltern eine große Hilfe. Der Förderverein lebt natürlich von seinen Mitgliedern.
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Schulbücherei

Besonders erwähnen wollen wir unsere Büchereieltern, die sich jede Woche dienstags und donnerstags in der Zeit von 11.30 und 13.oo Uhr bereit erklären, in der Schulbücherei ehrenamtlich zu arbeiten. Jedes Jahr aufs Neue suchen wir hier Helfer, die das System am Leben erhalten. Ohne ehrenamtliche Mitarbeit könnte unsere Schule nicht zu dem werden, was sie inzwischen geworden ist. Wenn auch Sie uns unterstützen möchten, dann kontaktieren Sie uns bitte: