Formulare zum Download
Hier finden Sie unterschiedliche Formulare für verschiedenste Belange im Schulalltag. Sie können diese einfach herunterladen, ausfüllen und einreichen. Bei Fragen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung!

Krankmeldung
Download:
Formular Krankmeldung (PDF)
Wofür?
Die Krankmeldung dient der kurzen Information an die Schule über den Verbleib des Kindes im Krankheitsfall.
Wann einzureichen?
Am ersten Tag der Erkrankung.
Wo einzureichen?
Bei der Klassenlehrerin.
Details:
Somit müssen Sie nicht weiter anrufen und die Klassenlehrerin ist direkt informiert. Außerdem hat die Schule so ein Dokument über die Fehltage des Kindes.
Nach dem 3.Tag des Krankheitsfalles muss ein ärztliches Attest eingereicht werden, ebenso wenn das Kind im Anschluss an die Ferien erkrankt.
Testnachweis bei Corona-Symptomen
Download:
Formular erfolgter Testnachweis Homepage
Wofür?
Sollte Ihr Kind Symptome vor Schulbeginn zeigen, die eine Corona-Erkrankung vermuten lassen, dann führen Sie bitte einen Schnelltest zu Hause durch und geben diesen Nachweis ausgefüllt Ihrem Kind mit in die Schule.
Wann einzureichen?
Direkt vor Unterrichtsbeginn.
Wo einzureichen?
Bei der Lehrkraft, die Ihr Kind in der ersten Stunde unterrichtet.
Details:
Somit müssen Sie nicht selbst ein Schreiben aufsetzen, was Ihnen aber freisteht. Außerdem benötigt die Schule dieses Dokument über den durchgeführten Test und muss Ihr Kind nicht in der Schule testen.
Beurlaubung
Download:
Formular Beurlaubung (PDF)
Wofür?
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus einem vorhersehbaren Grund (z.B. Musikaufführung, Hochzeit, Beerdigung, religiöses Fest, Umzug, Kuraufenthalt) nicht besucht werden, muss dies durch eine Beurlaubung vorher beantragt werden.
Wann einzureichen?
Mindestens eine Woche vorher.
Wo einzureichen?
Bei der Klassenleitung des betreffenden Kindes wird eine Beurlaubung bis zu max. einem Tag beantragt. Darüberhinausgehende Beurlaubungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien ist eine Beurlaubung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Details:
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. (BASS 12-52 Nr.21)
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist – und das bitten wir vorher mit der Schule abzustimmen – eine geeignete Bescheinigung vorzulegen (z.B. vom Arbeitgeber, Krankenkasse, Jugendamt, etc.)
Mitgliedschaft Förderverein
Download:
Mitgliedsantrag – Flyer Förderverein (PDF)
Wofür?
Wenn Sie Mitglied werden wollen, können Sie sich den Flyer des Fördervereins herunterladen, an dem auch die Beitrittserklärung angehängt ist. Einfach ausfüllen und in der Schule im Sekretariat abgeben oder an die Schule per Post schicken.
Natürlich kann jedes Mitglied auch aktiv mitarbeiten. Dazu nehmen Sie an den Fördervereinssitzungen teil, können sich dort für vakante Posten wählen lassen oder auch direkt bei verschiedenen Aktionen wie z.B. einem Schulfest aktiv mithelfen. Vielleicht können Sie auch innovative Ideen zur Weiterentwicklung des Fördervereins beitragen.
Wann einzureichen?
Jeder kann Mitglieder des Fördervereins werden. Dazu füllen Sie einfach das Antragsformular aus und zahlen einen Mindestbeitrag von 1,-€ pro Monat.
Den Antrag können Sie an die Grundschule schicken oder direkt im Sekretariat abgeben. Von dort wird die gesamte Post an den Verein der Freunde und Förderer der Janosch-Grundschule weitergeleitet.
Wo einzureichen?
Im Sekretariat
Details:
Der Förderverein der Janosch-Grundschule hat sich zur Aufgabe gemacht, die Vorhaben und Einrichtung der Schule zu unterstützen und zu fördern, wie z.B. Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel sowie auch Beihilfen zu Schulveranstaltungen und Schulfahrten zu übernehmen.
Zuletzt wurde das neu gestartete Projekt Klasse 2000 finanziell unterstützt und der Druck des in der schuleigenen Druckerei gestalteten Bilderbuches mitfinanziert. Außerdem wird der Förderverein beim Kauf eines neuen E-Pianos der Janosch-Grundschule zur Seite stehen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen.
TROGATA-Anmeldung (Offene Ganztagsschule)
Download:
TROGATA-Anmeldeformular (PDF)
Wofür?
Anmeldung eines Kindes zur Betreuung in der offenen Ganztagsschule bis max. 17 Uhr für das kommende Schuljahr.
Wann einzureichen?
Die Abgabefrist für Neuanmeldungen zum kommenden Schuljahr ist jeweils der 15.12. eines Jahres.
Wo einzureichen?
Im Sekretariat oder direkt bei der TroGaTa (Leiterin: Frau Sottong)
Details:
Bei Anmeldung der Kinder im Herbst jeden Jahres für das kommende Schuljahr, werden die Kinder gleichzeitig für die Trogata angemeldet. Dies geschieht im Sekretariat. Es ist auch möglich das Kind direkt in der Trogata bei Frau Peters anzumelden. Dazu muss stets ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, welches im Sekretariat und der Trogata zur Verfügung steht. Außerdem muss ein Gespräch mit den Eltern durch die Trogata-Leitung vor dem ersten Besuch des Kindes in der Trogata geführt worden sein.
Im Frühjahr jeden Jahres entscheidet sich, wie viele Kinder in die Trogata aufgenommen werden können. Bei einem Überhang gibt es festgelegte Kriterien nach Vorgabe des Jugendamtes zur Reihenfolge der Aufnahme.
Teilhabe-Paket-Antrag (Unterstützung bei geringem Einkommen)
Download:
Download auf der Website des Jobcenter Rhein-Sieg
Wofür?
Ab sofort können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen z.B. bei der Anschaffung von Schulmaterialien und bei der Finanzierung von Ausflügen und Klassenfahrten unterstützt werden, Sport- und Musikangebote nutzen oder bei Bedarf Nachhilfe bekommen.
Wann einzureichen?
Wenn die Schule mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die Kosten hierfür übernommen. Sobald Sie Kenntnis über solche Aktionen haben, reichen Sie dies bitte ein, denn je früher dieses Geld beantragt wurde, desto schneller wird es auch ausgezahlt.
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August finanzielle Unterstützung für die Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte). Anträge hierfür reichen Sie bitte auch frühst möglich beim Jobcenter oder Sozialamt ein.
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wird Nachhilfe notwendig, weil die Schule nicht weiterhelfen kann, können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden.
Wo einzureichen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, ist Ihr Jobcenter auch für die Bildungs- und Teilhabeleistungen Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Auch unsere Sekretärin Frau Gemmer unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung.
Details:
Alle Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag unter 25 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei der „Teilhabe am sozial- und kulturellen Leben“), die eine allgemeinbildende Schule oder berufsausbildende Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen, können diese Leistung beantragen.