Liebe Eltern,

inzwischen gibt es weitere Informationen vom Ministerium für den Schulbetrieb in der Zeit nach den Herbstferien. Weiterhin können Sie alles ausführlich auch auf der Seite des Schulministeriums nachlesen unter: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

In der neuen Mitteilung des Ministeriums geht es nochmal um eine Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen inklusive der Berücksichtigung der aktuellen Situation sowie eventuell geplanter Urlaube in den Herbstferien. Diese Informationen versuche ich hier für Sie kurz zusammenzufassen:

  • das regelmäßige Lüften der Schulräume muss weiterhin sichergestellt sein; dabei wird ein Richtwert angegeben, wonach alle 20min und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5min gelüftet werden soll
  • weiterhin gilt das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB), sobald das Schulgrundstück betreten wird; im Klassenraum ist es den Kindern der Grundschule wieder erlaubt ihre Masken abzusetzen; in jeder Klasse liegen inzwischen Ersatzmasken für die Schülerinnen und Schüler vor, die durch deren Eltern organisiert wurden; damit konnten wir so immer alle Kinder gut mit Masken ausstatten, wenn vereinzelt welche vergessen wurden
  • weiterhin dürfen Eltern oder andere Personen nur mit begründetem Anlass das Schulgelände betreten; bitte vereinbaren Sie dazu immer telefonisch feste Gesprächstermine und warten Sie dazu am Haupteingang bis Sie dort abgeholt werden
  • grundsätzlich bleibt es bei der Verpflichtung aller Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilzunehmen; weiter können Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen zu Hause bleiben; diese Schülerinnen und Schüler sind aber verpflichtet, den Unterrichtsstoff mit Unterstützung der jeweiligen Lehrkräfte selbständig zu erarbeiten sowie an Leistungsüberprüfungen teilzunehmen; bei Fehlzeiten über 6 Wochen oder bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen; auch zum Schutz ihrer Angehörigen können Schülerinnen und Schüler in besonderen Ausnahmefällen und nur vorübergehend zu Hause bleiben
  • Schülerinnen und Schüler müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten an die jeweils geltenden Maßgaben der Corona-Einreiseverordnung halten: z.B. entsprechend lange in Quarantäne begeben, ein negatives Testergebnis vorlegen, dass nicht älter als 48 Stunden ist (in deutscher oder englischer Sprache) oder ein negativer Test unmittelbar nach der EInreise; sollten Schülerinnen und Schüler dennoch zur Schule kommen, wird ein Verbot zum Betreten des Schulgeländes ausgesprochen; bei begründeten Zweifeln kann die Schule einen Nachweis über die Reise in ein Risikogebiet von den Eltern verlangen
  • witterungsbedingt wird nach den Herbstferien in der Regel der Sportunterricht wieder in unserer Sporthalle stattfinden; unser Schulträger hat sich bereits ein Bild von der Situation vor Ort gemacht und die Halle für den Sportunterricht freigegeben; wir werden regelmäßig eine Querlüftung durch Öffnung der Türen und Fenster veranlassen; unterstützen Sie uns bitte zum Schutz aller, indem Sie Ihren Kindern an den Tagen des Sportunterrichts entsprechende sporttaugliche Kleidung anziehen sowie lange Haare zu einem Zopf zusammenbinden; wir wollen möglichst vermeiden, dass sich die Schülerinnen und Schüler zu lange im engen Raum der Umkleide aufhalten müssen; dort sollen sie in der Regel nur ihre Schuhe wechseln; Sportarten und Bewegungsformen, die zu hoher körperlicher Belastung bei gleichzeitig engem Körperkontakt führen, werden wir zur Zeit nicht betreiben; den Schwimmunterricht können wir erst dann wieder anbieten, wenn dies die Vorgaben des Aggua-Schwimmbades bzw. unsere Personalsituation es zulassen
  • der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Präsenz wird absoluten Vorrang haben; erst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wird Präsenzunterricht nicht oder nicht für alle Lerngruppen erteilt, sondern es findet dann wieder Distanzunterricht statt; über die Einrichtung von Distanzunterricht entscheidet die Schulleitung
  • gebuchte Klassenfahrten können nur dann kostenfrei storniert werden, wenn in Nordrhein-Westfalen der Standort der Schule oder der Zielort der Klassenfahrt vom RKI als (regionales) Risikogebiet ausgewiesen ist; nach verbindlicher Anmeldung auch bei Nichtteilnahme oder Abbruch der Klassenfahrt – z.B. wegen Erkrankung – sind die Eltern zur Zahlung der entstandenen notwendigen Kosten verpflichtet

Auch durch Ihre Mithilfe und das rücksichtsvolle Verhalten der großen Mehrheit unserer Schulgemeinde, sind wir bisher sehr gut durch diese besondere Zeit gekommen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien weiterhin gute Gesundheit und erholsame Ferien – auch im Namen meines Kollegiums!

Herzliche Grüße

Jessica Giebel

Schulleiterin