Liebe Eltern,
wir begrüßen Sie und Ihre Kinder ganz herzlich zum neuen Schuljahr an der Janosch-Grundschule, das zum Glück die unmittelbare Begegnung zwischen Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern ermöglicht, uns aber weiterhin gerade deswegen vor besondere Herausforderungen stellt, um für alle den größtmöglichen Schutz vor Ansteckung zu schaffen. Inizwischen wurden Sie bereits über eine Email der entsprechenden Klassenlehrerinnen und -lehrer über die Neuerungen für das kommende Schuljahr informiert. Die neuesten Informationen des Schulministeriums finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Wir haben inzwischen den Stundenplan für das neue Schuljahr 2020/2021 erstellt, der die neuen Vorgaben seit dem 03.08.2020 des Ministeriums berücksichtigen wird.
Für die erste Schulwoche gelten für die Kinder der 2. bis 4.Schuljahre folgende Unterrichtszeiten:
Mi (12.08.2020) von 8.00 – 11.40 Uhr
Do (13.08.2020) von 8.00 – 10.50 Uhr (+ Einschulung der Schulneulinge)
Fr (14.08.2020) von 8.00 – 11.40 Uhr
Die Umsetzung steht unter der Berücksichtigung verschiedener Hygienevorschriften (vgl.Vorgaben des Ministeriums s.o.). Darunter zählen:
- konstante Lerngruppen
- entzerrter Unterrichtsbeginn
- entzerrte Pausenzeiten
- Abstandsgebot von 1,50m zwischen den Kindern auf den Verkehrswegen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich
- Nase-Mund-Schutzmaske; weitere Informationen zum richtigen Gebrauch finden Sie unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasenbedeckungen.html?L=0#c12767
- Eltern betreten das Schulgelände weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache
- Eltern achten darauf, dass die Kinder keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, bevor sie in die Schule kommen
- eine weitere Maßnahme der Behörde, um die Ansteckungsgefahren durch die Schulöffnung zu minimieren, besteht darin, den möglichen Aufenthalt der Kinder in Risikogebieten der Corona-Pandemie zu klären
- weiterhin sind wir zu einer Dokumentation der Anwesenheit, der Sitzordnung und Gruppenzusammensetzung verpflichtet
- eine Befreiung vom Unterricht für Kinder mit Corona relevanter Vorerkrankung ist weiterhin durch einen schriftlichen Antrag der Eltern bzw. ärztliches Attest möglich; das Gleiche gilt, wenn die Kinder in einer häuslichen Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben
- die Aufhebung der Notbetreuung betrifft die TroGaTa und auch die ÜMI, sofern dies personell umsetzbar ist; die Umsetzung dieser Vorgaben stehen immer unter dem Vorbehalt, dass entsprechendes Personal auch zur Verfügung steht; die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt weitestgehend entsprechend den hier beschriebenen Regelungen im Schulbetrieb; die Trennung der Betreuungsgruppen muss anders geregelt werden als am Vormittag; wir bitten Sie dringend Ihrem Kind anzuraten, Masken auch in den Ganztagsräumen bzw. den Räumen der ÜMI zu tragen; diese Regelung wird vom Ministerium sicher für den September wieder neu bewertet werden;
- Unterricht auf Distanz: Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht nun gleichwertig und damit alle Aufgaben verpflichtend; die Leistungsbewertung erstreckt sich damit auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
- Sportunterricht: der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden
- Musikunterricht: gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet; draußen oder in gut durchlüfteten großen Räumen muss ein vergrößerter Mindestabstand eingehalten werden
- Einschulungsfeiern (bei uns Donnerstag, 13.08.2020) sind möglich; sie dürfen aber keinen „überwiegend geselligen Charakter“ haben; pro Schulkinder können nur 2 Personen teilnehmen und jeder muss einen Nase-Mund-Schutz tragen. Eingang ist die Seite am Steinhügel und die Schulfeier findet in der Turnhalle statt.
- Klasse 1a (Jurkschat)
- 9.00 Uhr – 9.45 Uhr Einschulungsfeier (Turnhalle)
- 10.00 Uhr – 10.30 Uhr Gottesdienst (auf dem Schulhof!)
- 10.30 – 11.30 Uhr Unterricht für Klasse 1a
- 11.30 Uhr Klassenfoto Klasse 1a
- Klasse 1b (Bessieres/Unger)
- 10.00 Uhr – 10.45 Uhr Einschulungsfeier (Turnhalle)
- 11.00 Uhr– 11.30 Uhr Gottesdienst (auf dem Schulhof)
- 11.30 – 12.30 Uhr Unterricht für Klasse 1b
- 12.30 Uhr Klassenfoto Klasse 1b
- Klasse 1a (Jurkschat)
- die Tätigkeit der Schulmitwirkungsgremien (z.B. Elternabend, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) ist unter Wahrung der weiter geltenden Vorgaben zulässig und erforderlich
Der Start ins neue Schuljahr ist also weiterhin mit vielen Anforderungen an alle Beteiligten verbunden, dessen Erfolg maßgeblich davon abhängt, dass sich alle verantwortungsvoll darauf einlassen. An vielen Stellen werden wir auch erst in der Alltagspraxis erkennen, welche Maßnahmen gut durchführbar und wirksam sind und an welchen Stellen noch nachgesteuert werden muss.
Wir werden mit den Schulpflegschaftsvorsitzenden in einem kontinuierlichen Austausch sein, um die getroffenen Maßnahmen fortlaufend zu verbessern. Ich hoffe, dass mit diesem ganzen Prozess auch zugleich das Sicherheitsempfinden aller Beteiligten steigt, sodass wir das Lernen in unmittelbarer Gemeinschaft miteinander nach der schwierigen Phase des Fernlernens genießen und schätzen können.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Giebel
Schulleiterin