Liebe Eltern,

gestern erhielten wir eine neue Schulmail des MInisteriums, die Sie wie gewohnt unter: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/11022021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-dem  im kompletten Umfang nachlesen können.

Hier fasse ich wie gewohnt die wichtigsten Neuerungen kurz für Sie zusammen. Wie wir nun konkret am 22.02.2021 starten können, werden wir die kommenden Tage in der Schule abklären. Auf jeden Fall werden alle Kinder wieder regelmäßig in die Schule in den Präsenzunterricht kommen, allerdings zur Zeit noch nicht wieder jeden Tag. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 05.März 2021. Die nächste Woche werden alle KInder noch in Distanz unterrichtet werden. Die Betreuungsabfrage ist bereits erfolgt.

Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen mit dem Schulträger.
  • Die VERA-Vergleichsarbeiten der 3.Schuljahre werden verschoben. Der neue Testzeitraum liegt jetzt zwischen dem 01. und 30. September 2021 und wird dann mit den Schülerinnen und Schülern der 4.Schuljahre durchgeführt.
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung.Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.
  • Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen
    • Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen.
  • Regelungen für den Sportunterricht
    • Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt.
    • Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll.
    • Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
    • Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar.

Ich wünsche Ihnen auch im Namen des Kollegiums und aller MitarbeiterInnen des Ganztags weiterhin gute Gesundheit, Zuversicht und danke allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und besonders den Kindern, die so engagiert mitarbeiten und sich sehr gut in die digitalen Herausforderungen eingearbeitet haben. An dieser Stelle möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, mit welchem großen Engagement und Einsatz sich unser Kollegium sich in die immer wieder neuen Vorgaben und digitalen anforderungen auseinandergesetzt und in neue Aufgabenfelder – neben dem völlig veränderten Unterrichtsformat – eingearbeitet hat. Da wir alle Kinder, Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen, Erzieher, unser Hausmeister und unsere Sekretärin so gut zusammengearbeitet haben, konnten wir gemeinsam „unseren“ Kinder weiter Bildung ermöglichen und freuen uns nun riesig, wenn wir uns nun endlich in der Schule wiedersehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Giebel

Schulleiterin