Liebe Eltern,

hiermit möchte ich Sie kurz über die heutige Pressemitteilung der Schulministerin Yvonne Gebauer und die neue Schulmail von heute Abend informieren. Komplett nachzulesen unter: Ministerin Gebauer: Bleiben auf dem Weg der Vorsicht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Ab dem kommenden Montag (19.04.2021) werden Schulen wieder in den Wechselunterricht starten. Dies ist genau dann möglich, solange der Inzidenzwert einer Stadt unter 200 liegt. Voraussetzung sind weiterhin die bekannten Hygienevorgaben sowie die nun startende strenge Testpflicht, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig ist. Das Wechselmodell sieht Ministerin Yvonne Gebauer als das derzeit verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung in den Schulen. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Corona-Betreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden ab kommenden Montag (19.04.2021) alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht mehr möglich. Damit geht NRW auch hier vorsichtiger vor als das kommende Bundesgesetz vorgeben wird.. In NRW werden alle Schülerinnen und Schüler getestet unabhängig vom Inzidenzwert. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht. Auch der Besuch der Trogata oder der Ümi setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests voraus. Es ist nicht zulässig, den Schülerinnen und Schülern den Selbsttest mit nach Hause zugeben. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, kann ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war. Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Corona-Betreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung. Wird ein Kind positiv getestet, werden die Eltern informiert, um ihr Kind in der Schule umgehend abzuholen. Bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten werden die Kinder in einem separaten Raum betreut. Die Kinder müssen sich anschließend in Begleitung ihrer Eltern in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses kann das Kind wieder am Schulbetrieb teilnehmen. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss durch die Schulleitung eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig. Wöchentlich  werden ab jetzt Schnelltests an die Schulen durch einen Dienstleister versandt. Wir haben in dieser Woche bereits mit allen Jahrgängen einen Probelauf durchgeführt, um die Abläufe zu erproben und anschließend eventuell noch zu optimieren. Nach ersten Rückmeldungen der Kinder, deren Eltern, den Lehrkräften, Erziehern und Erzieherinnen der Trogata sowie allem weiteren schulischen Personal, hat alles sehr gut geklappt und alle Testergebnisse waren negativ. Natürlich hoffen wir, dass es auch so bleibt. Im April werden die Corona-Selbsttests der Firma Siemens-Healthcare eingesetzt. Das Land hatte die Beschaffung in einer Dringlichkeitsvergabe vereinbart. Das Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare GmbH war das einzig wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine anderen verfügbaren Selbsttests in der erforderlichen Menge. Auch wenn diese nicht für alle Altersgruppen und Schulformen gleich gut geeignet waren, muss eines klar sein: Ohne diese Tests wäre ein Einstieg in das Wechselmodell mit Präsenzphasen in den Schulen nicht möglich. Die Landesregierung wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen künftig darauf achten, dass die Testverfahren möglichst noch alters- und kindgerechter durchgeführt werden können.

Wir haben uns im Kollegium sehr gut auf diese neue Herausforderung vorbereitet und kindgerecht die Abläufe mit vielen Bildern und Erklärungen konzipiert und umgesetzt.

„Die Lehrerkollegien und das sonstige an der Schule tätige Personal leisten mit ihrer Beteiligung an den Testungen einen wesentlichen Beitrag dazu, auch in der Dritten Welle der Pandemie Zeiten eines schulischen Präsenzbetriebs zu ermöglichen. Dafür gilt ihnen allen der ausdrückliche Dank der Ministerin.“

Diesem Dank kann ich mich als Schulleiterin der Janosch-Grundschule nur anschließen. Ich bin immer wieder beeindruckt wie gut wir es an der Janosch-Grundschule auch diesmal geschafft haben in Zusammenarbeit mit der Trogata und der Ümi auch diese Herausforderung umzusetzen. Dies alles ist aber nur möglich durch die gute Unterstützung der Eltern und vor allem die Disziplin und das Verantwortungsbewusstsein „unserer“ Kinder. Auch Ihnen/ihnen gilt mein Dank!

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund und weiter zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Giebel (Schulleiterin)