Liebe Eltern der Janosch-Grundschule,
ab dem 2. November 2021 wird in den Unterrichtsräumen die Maskenpflicht aufgehoben, sofern die Kinder an ihrem Platz sitzen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.
Konkret bedeutet dies:
- ab 2. November 2021 ist für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorgesehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in der TroGaTa oder Ümi, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Es wird auch einen angepassten Erlass auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen geben. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.
Wir freuen uns, dass unsere Schülerinnen und Schüler nun endlich eine große Entlastung erfahren können wie auch unser schulisches Personal.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Giebel – Schulleiterin