Liebe Eltern,

heute gab es wieder neue Vorgaben des Ministeriums NRW für die Zeit nach den bevorstehenden Herbstferien, die hoffentlich erholsam für Sie und Ihre Familie ausfallen werden.  Die ausführlichen Vorgaben des Schulministeriums finden Sie wie gewohnt unter https://www.schulministerium.nrw.de und hier speziell unter https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien

Testungen zum Schulbeginn

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) sollen wir zum Unterrichtsbeginn den bekannten POOL-Test mit allen Schülerinnen und Schülern durchführen, sofern sie keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für uns Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal (MitarbeiterInnen der Trogata und Ümi) gilt dies entsprechend. Ab dem zweiten Schultag wird wie gewohnt zweimal die Woche ein PCR-Test durchgeführt. Alternativ können Eltern für ihr Kind Mo, Mi und Fr einen Test aus einem anerkannten Testzentrum vorlegen.  Wir werden weiter an der Janosch-Grundschule den Testrhythmus jeweils dienstags und donnerstags beibehalten. Somit gäbe es in der ersten Woche nach den Herbstferien bei uns die Sonderregelung direkt am ersten Schultag (25. Oktober 2021) und am Donnerstag zu testen. Grundsätzlich gilt: Sollten Kinder an unseren festen Testtagen fehlen, können sie einen negativen Schnelltest eines Bürgerzentrums vorlegen oder wir testen ihr Kind mit unseren Schnelltests aus dem Frühjahr dieses Jahres bei uns in der Schule.

Testungen während der Herbstferien

Da in den Herbstferien kein schulischer Test durchgeführt wird, entfällt die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung für die Dauer der Herbstferien, wonach Schulkinder grundsätzlich als getestet gelten. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

 Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei. Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Unser Appell an Sie lautet daher: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021. Wir freuen uns über jeden vorgelegten negativen Schnelltest am ersten Schultag nach den Herbstferien, damit wir keine erneuten positiven Fälle in der Schule aufspüren müssen, wie es leider direkt nach den Sommerferien der Fall war.

Maskenpflicht

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung wird es in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien noch eine neue Schulmail geben.

Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote (TroGata)

Unsere Ganztagsbetreuungsangebote finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort. Ferienangebote der TroGata in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien werden für Testungen der Schülerinnen und Schüler die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt (bis zu dreimal pro Woche: Mo-Mi-Fr). Alternativ können die Eltern für Ihre Kinder an diesen Tagen auch einen Schnelltest einer anerkannten Teststelle vorlegen.

Klassenfahrten

Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird. Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.

Unser bekanntes Hygienekonzept

Wir hoffen weiterhin auf Ihre Unterstützung Ihrer Kinder bei der Umsetzung unseres bekannten Hygienekonzeptes.

Dazu zählen:

AAbstand (mindestens 1,50m) halten, wo es möglich ist, d.h. besonders auf zu engen Kontakt verzichten;

HHygiene: regelmäßig die Hände waschen oder mit Desinfektionsmittel reinigen

AAlltagsmaske tragen auf den Verkehrswegen der Schule sowie dem Weg in die Klassen auf den eigenen Sitzplatz; am Sitzplatz selbst können die Masken abgenommen werden, sobald das Ministerium dies erlaubt; geben Sie Ihrem Kind bitte Masken mit, die auch passgenau sitzen und erläutern Sie bitte regelmäßig, dass die Maske über Mund und Nase sitzen muss;

L – Wir werden weiterhin regelmäßig die Räume lüften; d.h. mindestens alle 20min für eine Dauer von 3 bis 5 Minuten und während der Pausen, da dies ein zentrales Instrument zur Verringerung der Aerosolbelastung und damit des Infektionsschutzes darstellt; achten Sie bitte daher darauf, dass Ihre Kinder entsprechend warm angezogen sind;

Eltern – Eltern dürfen leider weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung das Schulgelände betreten; wenn alles gut läuft, werden wir nach den Ferien auch endlich eine Schulklingel am Haupteingang haben, so dass sie uns nicht mehr vom Eingang aus anrufen müssen

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien im Namen des Kollegiums erholsame Ferien, einen guten und erfolgreichen Rückstart in den Schulbetrieb nach den Ferien und vor allem viel Gesundheit und Zuversicht .

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, damit wir weiterhin möglichst coronafrei in der Janosch-Grundschule durch diese außergewöhnliche Zeit kommen können!

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Giebel – Schulleiterin